Goldsparplan
Ein Goldsparplan wird häufig damit beworben, dass der Kunde mit jeder Zahlung zu günstigeren Preisen Teile an großen Edelmetallbarren oder Münzen kauft und Eigentum an physischem Gold erwirbt.
Vermeintliche Sicherheit
Sicherheit soll der Käufer erhalten durch nachfolgende Eigenschaften des Goldsparplans:
- der Käufer erwirbt mit jeder Zahlung physisches Gold,
- der Verkäufer konvertiert Einzahlungen am selben Tag zu Anteilen an großen Edelmetallbarren in Gold (Genauigkeit 0,0001),
- der Käufer kann jeden Geldeingang und Kauf im Login Bereich einsehen,
- der Käufer kann Umsätze und Bestände jederzeit im Kunden-Online-Depot einsehen,
- die Verwahrung der Edelmetalle erfolgt sicher und professionell in einem Hochsicherheitslager bei renommierten Partnern,
- ein unabhängiger Kontrolleur kontrolliert regelmäßig die Lagerung,
- jährlich erfolgt eine Prüfung durch unabhängigen Wirtschaftsprüfer,
- ein jederzeitiger Verkauf ist möglich.
Das ABGB sieht für einen Eigentumserwerb an körperlichen Sachen allerdings vor: Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigentum erlangt werden!
Wenn der Käufer allerdings Teile an großen Edelmetallbarren oder Münzen erwirbt, dann ist er niemals alleiniger Eigentümer seiner Edelmetalle, sondern bestenfalls Miteigentümer.
Wichtige Fragen
Somit stellen sich dem sicherheitsorientierten Käufer zumindest folgende essenzielle Fragen:
- Was geschieht, wenn alle, die an diesen großen Edelmetallbarren beteiligt sind, zur selben Zeit ihre Anteile physisch ausgeliefert haben möchten?
- Zu welchen Konditionen erhält der Kunde im Falle einer Auslieferung seine Edelmetalle?
- Lagern die Edelmetalle im EU-Gebiet oder sinnvollerweise in Europa, aber außerhalb der EU?
- Kann der Kunde jederzeit, ohne auf jemanden anderen angewiesen zu sein, über sein Edelmetall verfügen?
Mögliche Probleme
Ad 1: Käufer, die nur Anteile an Großbarren halten, müssen im Falle einer physischen Auslieferung ihrer Edelmetalle mit Ersatzbeschaffungen bedient werden. Sind zu diesem Zeitpunkt am Markt nicht ausreichend Edelmetalle in der von den Kunden gewünschten Stückelungen vorhanden, ergeben sich unangenehme und unvorhersebare Folgen – sowohl für die Kunden als auch den Verkäufer der Edelmetallsparpläne.
Ad 2: Die Auslieferung der Edelmetalle macht das Argument des günstigen Kaufes durch Beteiligung an Großbarren zunichte. Wer trägt die Kosten der Ersatzbeschaffung in der vom Kunden gewünschten kleineren Stückelung? Der Lieferant wird sie nicht übernehmen, sondern dem Kunden anlasten und weiterverrechnen. Und damit kauft der Kunde letzten Endes wieder zum Preis der kleineren Stückelung.
Ad 3: Im Falle einer Währungsreform steigt die Wahrscheinlichkeit eines Goldverbots. Die EU-Mitgliedsstaaten haben viele gleichlautende Gesetze erlassen und unterliegen großteils einheitlichen gesetzlichen Normen. Es ist naheliegend und anzunehmen, dass ein Goldverbot alle EU-Staaten betreffen wird. Somit wird ein Verbot für alle Goldbesitzer EU-weit in Kraft treten. Und alle Edelmetalllager (Zollfreilager, Bankdepots, etc.) in der EU wären von diesem Goldverbot betroffen.
Ad 4: Am Markt angebotene Produkte, bei denen nicht sichergestellt ist, dass der Kunde seine Edelmetalle jederzeit ausgeliefert bekommen kann und er nicht von der Disposition des Goldsparplanlieferanten abhängig ist, sei es z.B. durch vom Verkäufer vorgegebene Stückelungen oder durch längere Wiederbeschaffungszeiten, bieten keine ausreichende Sicherheit für sicherheitsorientierte Anleger. Nur der echte Eigentümer kann jederzeit ohne Mitwirkung eines anderen von seinem Eigentumsrecht Gebrauch machen!
Die einzig sichere Variante
Bei jedem Kauf muss echtes Eigentum an physischem Edelmetall erworben werden, kein Miteigentum bzw. keine Fondsanteile an phsysischem Gold. Wie kann dies bei einem Goldsparplan sichergestellt werden? Durch Kauf von kleinen Einheiten, also 1 g Goldbarren. Treuhändische Abwicklung des Kaufs bietet die nötige Sicherheit für den Anleger. Die Lagerung sollte in einem sicheren Zollfreilager in der Schweiz erfolgen – in Europa, aber außerhalb des Bereichs der EU-Gesetzgebung.
Die kleinen Einheiten sind jederzeit am Markt zu verkaufen und lagern im Krisenfall in einem sicheren Zollfreilager in der Schweiz.
Das Argument des günstigen Kaufs durch Beteiligung an Großbarren greift insofern nicht, da ja die kleinen Barren genau so ihren Wiederverkaufswert besitzen. Der höhere Wiederverkaufswert der kleinen Barren macht den höheren Kaufpreis wett. Und ein Portfolio mit kleineren Barren weist zusätzlich eine höhere Flexibilität auf.
Einen Goldsparplan mit den höchsten Sicherheitsmerkmalen finden Sie unter: Goldsparplan – Fa. Global Gold AG