Bauherren Modell – Bar-Zeichnung
Eine Variante stellt einerseits die BAR-Zeichnung mit vorhandenen Eigenmittel dar, d.h. der Investor verzichtet auf Fremdmittel – ausgenommen die Förderung. Der Investor schichtet überschüssige Liquidität von z.B. schlecht verzinsten Sparbüchern oder risikobehafteten Anleihen in die Ertragsimmobilie um und verwandelt somit einen Geldwert in einen Sachwert mit grundbücherlicher Sicherheit – vom Gläubiger zum Eigentümer. Nach Fertigstellung der Immobilie erhält der Investor die Mieteinnahmen – ähnlich den laufenden Zinszahlungen einer Anleihe. Mit jedoch einem ganz wesentlichen Unterschied: Langfristiger Werterhalt durch Inflationsschutz!
Bauherren Modell – Kredit-Zeichnung
Die häufiger gewählte Variante stellt die Kredit-Zeichnung mit Finanzierung durch eine Bank dar. Der Investor stellt in den Jahren der Bauphase (drei bis vier Jahre) einen Eigenkapitalanteil in der Größenordnung von ca. 25% der Immobilie zur Verfügung. Der Rest des erforderlichen Kapitals wird meistens mittels Fixzinsdarlehen einer Bank finanziert – es sind aber auch variable Darlehen möglich. Die Bankdarlehen können, je nach persönlicher Situation, in der Finanzierungsphase jederzeit vorzeitig getilgt werden. Die Differenz der Mieteinnahmen zur Kreditrückführung muss vom Investor durch laufende Zuschüsse aufgebracht werden.
Vergleich Bar-Zeichnung versus Kredit-Zeichnung
Die Frage, ob in ein Bauherrenmodell investiert werden sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr kommt es auf die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Anlegers bzw. Objektes an. Besonders rentabel ist die Investition aufgrund steuerlicher Vorteile vor allem dann, wenn der Investor über ein hohes Einkommen verfügt und den Spitzensteuersatz von 50 Prozent zahlt. Somit ergibt sich die „Ideal-Variante“ mit Kreditfinanzierung und hohem Spitzensteuersatz in der Aktivphase des Berufslebens. Mit Wechsel in die Ruhestandsphase sollte die Finanzierungsphase des Bauherrenmodells ausgelaufen sein und der Spitzensteuersatz gesunken sein zur Lukrierung steuerlich möglichst gering belasteter Mieteinnahmen. Völlig ungeachtet etwaiger Steuervorteile erscheint ein derartiges Investment auf jeden Fall sinnvoll, vor allem, wenn man im gegenwärtigen Umfeld die alternativen Möglichkeiten einer Veranlagung näher betrachtet.