Fondsgebundene Lebensversicherungen: wem gehört das Fondsvermögen?

Fragestellung: Gilt § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz auch für fondsgebundene Lebensversicherungen? Der § 314 des deutschen Versicherungsaufsichtsgesetzes ist inhaltsgleich mit dem österreichischen § 316 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Den Gesetzestext finden Sie unten stehend. In Deutschland wurde eine Einzelfrage zum Versicherungsaufsichtsgesetz von den wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages beantwortet. Lesen Sie hier den gesamten Wortlaut. Versicherungsaufsichtsgesetz Verbot und Herabsetzung…

Lebensversicherung Garantiezins

Lebensversicherung: das sollten Sie wissen!

Lebensversicherung Das österreichische Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) ist ein Bundesgesetz. Es sieht Maßnahmen vor, die bei Schwierigkeiten eines Versicherungsunternehmens zwingend von der Finanzmarktaufsicht zu erlassen sind. Betroffen davon ist u.a. auch die Lebensversicherung. Nachfolgend finden Sie wichtige Auszüge aus dem Gesetzestext. Verbot und Herabsetzung von Leistungen §316. (1) Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und…