Für den Vermögensschutz ist vor allem entscheidend, welche praktischen Folgen eine entsprechende staatliche Maßnahme haben könnte.
1. Verkauf ausländischer Gold- und Silbermünzen untersagen
Wenn Verfügungen über ausländische Zahlungsmittel untersagt werden, könnte davon auch der Verkauf entsprechender Anlagemünzen betroffen sein.
Der Eigentümer könnte seine Münzen weiterhin physisch besitzen, dürfte sie aber im Anwendungsbereich eines solchen Verbots nicht mehr frei veräußern.
Das wäre besonders problematisch, wenn Gold oder Silber gerade in einer wirtschaftlichen Krisensituation zur Beschaffung von Liquidität verkauft werden sollen.
2. Eigentumsübertragungen bewilligungspflichtig machen
Statt eines vollständigen Verbots kann die Oesterreichische Nationalbank bestimmte Verfügungen einer Bewilligungspflicht unterwerfen.
Damit könnte eine Übertragung der Münzen von einer behördlichen Entscheidung abhängig werden.
Für den Eigentümer bedeutet das eine Einschränkung seiner selbstständigen Verfügungsfreiheit.
3. Die Verbringung von Edelmetallen ins Ausland untersagen
§ 4 Abs. 4 Z 7 nennt ausdrücklich die Verbringung oder Versendung von Zahlungsmitteln, Gold und Wertpapieren ins Ausland.
Damit besteht auch für Beschränkungen des physischen Transports entsprechender Vermögenswerte eine gesetzliche Grundlage.
Eine solche Maßnahme könnte beispielsweise verhindern, dass Gold- oder Silbermünzen zur Verwahrung oder Veräußerung ins Ausland gebracht werden.
Gerade in einer Krisensituation kann diese Einschränkung erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeiten des Eigentümers haben.
4. Die Weitergabe von Münzen einschränken
Die gesetzliche Definition der Verfügung umfasst Rechtsgeschäfte und andere Vorgänge, die unmittelbar Rechte begründen, verändern oder aufheben.
Daher können nicht nur klassische Verkäufe, sondern je nach Inhalt einer konkreten Beschränkungsmaßnahme auch andere Eigentumsübertragungen betroffen sein.
5. Die wirtschaftliche Verfügbarkeit einschränken
Die genannten Eingriffsmöglichkeiten haben eine gemeinsame Folge:
Ein Vermögenswert kann weiterhin vorhanden sein und rechtlich seinem Eigentümer gehören, während bestimmte Möglichkeiten seiner Nutzung oder Verwertung eingeschränkt werden.
Ein Verkaufsverbot oder eine Bewilligungspflicht kann damit die wirtschaftliche Verfügbarkeit physischer Edelmetalle erheblich beeinträchtigen, ohne dass der Staat die Münzen unmittelbar einziehen muss.