Nicht jeder Vermögensgegenstand bietet dieselben Eigenschaften hinsichtlich Eigentum, Verwahrung und Verfügbarkeit.
Deshalb sollte eine langfristige Vermögensstruktur nicht ausschließlich anhand von Renditeerwartungen oder historischen Wertentwicklungen beurteilt werden.
Für eine umfassende Betrachtung der Eigentumssicherheit sind insbesondere fünf Fragen entscheidend:
1. Welche Eigentumsform besteht?
Handelt es sich um unmittelbares Alleineigentum, Miteigentum, ein Wertpapierrecht oder eine schuldrechtliche Forderung?
2. Ist der Vermögensgegenstand individuell zugeordnet?
Kann ein bestimmter Vermögensgegenstand eindeutig identifiziert und seinem Eigentümer nachweisbar zugeordnet werden?
3. Von welchen Institutionen hängt die Verwahrung ab?
Welche Banken, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrer oder Lagerhalter sind beteiligt?
4. Welche Rechte bestehen im Insolvenzfall?
Kann der Eigentümer die Herausgabe konkret zugeordneter Vermögensgegenstände verlangen, oder ist er auf die Erfüllung einer Forderung angewiesen?
5. Wie zuverlässig ist die tatsächliche Verfügungsgewalt?
Welche vertraglichen, technischen oder gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Eigentümer über sein Vermögen verfügen kann?
Diese Fragen ermöglichen eine differenzierte Beurteilung verschiedener Vermögensformen.
Dabei können individuell zugeordnete physische Edelmetalle besondere Eigenschaften aufweisen, weil sie keinen Emittenten benötigen und unabhängig von einer Wertpapierverwahrkette bestehen.
Auch diese Eigentumsform unterliegt jedoch den gesetzlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Lagerortes und den tatsächlichen Bestimmungen des Verwahrvertrages.